AHV-Beiträge: Verschlechterung für Freischaffende!
Seit dem 1. Januar 2008 müssen die AHV-Beiträge für Löhne bis 2'200 Franken pro Jahr nur noch abgerechnet werden, wenn die Arbeitnehmer dies bei ihren Arbeitgebern ausdrücklich verlangen! Für Freischaffende mit vielen kleineren Einkommen bedeutet das eine erhebliche Verschlechterung.
Zu den Konsequenzen dieser Änderung und zum empfohlenen Vorgehen für Freischaffende lesen Sie unser Infoblatt.
CAST: Höhere Verzinsung der Altersguthaben ab 2008
Die Alterskapitalien bei der CAST wurden bis 2007 wie folgt verzinst:
- 2.5% für das obligatorische BVG-Kapital (Zinssatz vom Bundesrat festgelegt)
- 2.25% für das überobligatorische Kapital (Zinssatz vom Stiftungsrat festgelegt)
Der Stiftungsrat der CAST hat beschlossen, die gesamten Alterskapitalien der Versicherten (obligatorisches und überobligatorisches Kapital) ab dem 1. Januar 2008 mit 3% zu verzinsen.
CAST: Senkung der Risikobeiträge ab 2008
Ab dem Jahr 2008 können innerhalb der Gesamtbeitragssätze die Anteile für die Risikoversicherung (Tod, Invalidität) gesenkt werden. Die Gesamtbeiträge bleiben in allen Plänen (Festangestellte und Freischaffende) unverändert. Dadurch wird der Anteil der Sparbeiträge erhöht, d.h. von den einbezahlten Beiträgen wird mehr gespart.
Bei den Freischaffenden setzen sich die Beiträge wie folgt zusammen:
Gesamtbeitrag: alt: 12% neu: 12% (unverändert)
Davon Anteil Risiko/Kosten:
Männer: alt: 4.8% neu: 3.9%
Frauen: alt: 4.2% neu: 3.9%
Details zu den Beitragssätzen für die Festangestellten respektive für alle Pläne ersehen Sie aus der Beitragsordnung:
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